AI Trust AuditBETA

    Nutzungsbedingungen AI Trust Audit

    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Online-Tools „AI Trust Audit“ („Tool“), das von der Trusted Shops SE, Subbelrather Str. 15c, 50823 Köln, Deutschland („Trusted Shops“ oder „Anbieter“) bereitgestellt wird. „Nutzer“ bezeichnet den Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, der das Tool verwendet. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

    Durch die Nutzung des Tools erklärt sich der Nutzer mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden.

    1. Vertragsgegenstand

    1.1. Das Tool führt automatische Auswertungen öffentlich zugänglicher Daten (z.B. öffentlich sichtbarer Bewertungen, Domain-Inhalte und strukturierter Daten) durch und erstellt darauf basierend Berichte zur Vertrauenswürdigkeit und Sichtbarkeit von Domains sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse sind rein informatorisch und stellen keine Garantie für Rankings oder Umsätze dar. 1.2. Ein Zugriff auf nicht öffentliche Bereiche erfolgt nicht.

    2. Umfang, Leistungsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen

    2.1. Der Anbieter stellt das Tool als SaaS-Dienst bereit. Für die Basisauswertung genügt die Eingabe einer Domain. Für den Erhalt eines vollständigen Berichts ist eine Registrierung erforderlich; die registrierende Person bestätigt mit der Registrierung, zur Dateneingabe berechtigt zu sein. 2.2. Das Tool wird als Beta-Version bereitgestellt. Trusted Shops übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der bereitgestellten Daten. Der Dienst wird derzeit unentgeltlich bereitgestellt. Trusted Shops behält sich jedoch vor, das Tool künftig ganz oder teilweise kostenpflichtig anzubieten oder einzustellen. 2.3. Es ist unzulässig, das Tool zur Manipulation von Bewertungen, zur Umgehung technischer oder organisatorischer Schutzmaßnahmen, zur rechtswidrigen Datenextraktion oder zu sonstigen missbräuchlichen Zwecken zu verwenden. 2.4. Zusätzlich zur einmaligen Registrierung für den Abruf eines Berichts können Nutzer ein freiwilliges, dauerhaftes Nutzerkonto anlegen. Das Nutzerkonto ermöglicht den wiederkehrenden Zugriff auf früher durchgeführte Berichte derselben E-Mail-Adresse. 2.5. Die Anmeldung erfolgt passwortlos über einen sogenannten Magic-Link: Trusted Shops sendet auf Anforderung einen Anmeldelink an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Link ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig und ausschließlich für den jeweiligen Nutzer bestimmt. Der Nutzer ist verpflichtet, den Link vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 2.6. Dem Nutzerkonto werden die Berichte zugeordnet und dort gesammelt dargestellt, die der Nutzer nach der Anmeldung bzw. in der jeweiligen Sitzung selbst startet. 2.7. Die Bereitstellung des Nutzerkontos erfolgt unentgeltlich. Ein Anspruch auf eine dauerhafte oder ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Trusted Shops ist berechtigt, das Konto-Feature jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen. 2.8. Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit beenden und dessen Löschung verlangen. Mit der Löschung des Kontos werden die kontobezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzhinweise behandelt.

    3. Rechte und Pflichten des Nutzers

    3.1. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sämtliche bei der Nutzung des Tools einschlägigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, des Wettbewerbsrechts und berufs- oder branchenspezifischer Regelungen. 3.2. Verstößt der Nutzer gegen geltendes Recht, stellt er Trusted Shops auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung des Tools durch den Nutzer gegen Trusted Shops geltend gemacht werden. Trusted Shops ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche oder zur Durchsetzung eigener Rechte zu ergreifen. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung. 3.3. Trusted Shops räumt dem Nutzer an den konkret zu seiner Domain erzeugten Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. 3.4. Der Nutzer räumt Trusted Shops sowie mit Trusted Shops gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen das nicht-exklusive, unentgeltliche, dauerhafte und unwiderrufliche Recht ein, die durch das Tool generierten Ergebnisse sowie anfallende Nutzungsdaten für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

    4. Kontrollen und Einschränkungen durch Trusted Shops

    4.1. Trusted Shops ist berechtigt, zu prüfen, ob die Nutzung des Tools im Einklang mit diesen Bedingungen erfolgt, und kann die Nutzung nach eigenem Ermessen einschränken oder sperren, sofern Verstöße oder Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten vorliegen. 4.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das Tool oder Teile davon zu kopieren, zu ändern, zu dekompilieren, abgeleitete Werke zu erstellen, Reverse Engineering durchzuführen, zu disassemblieren, zu übersetzen oder anderweitig den Quellcode zu verändern – außer soweit dies nach §§ 69d, 69e UrhG ausdrücklich zulässig ist.

    5. Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO und 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus den geltenden Datenschutzhinweisen und dem beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag.

    Datenschutz

    6. Hinweis zur Verwendung von KI-Technologie

    Das Tool verwendet algorithmische und KI-gestützte Verfahren zur Auswertung. Auswertungen können ungenau, unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Anbieter beachtet die für ihn geltenden rechtlichen Vorgaben, einschließlich der jeweils relevanten Anforderungen des EU-AI-Acts, soweit diese Anwendung finden.

    7. Schlussbestimmungen

    7.1. Auf diese Vereinbarung und auf alle Streitigkeiten, die daraus resultieren bzw. mit dieser in Zusammenhang stehen, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 7.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. 7.3. Für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Köln. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 7.4. Trusted Shops kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Der Nutzer stimmt zu, dass jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung gültige Version der Bedingungen gilt, welche stets unter https://business.trustedshops.de/vorteile/ai-trust-audit veröffentlicht wird. 7.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

    Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen der Trusted Shops SE und dem Nutzer

    Sofern der Nutzer bei der Durchführung des AI Trust Audits auf der zu prüfenden Webseite personenbezogene Daten mittels des von der Trusted Shops SE zur Verfügung gestellten Tools verarbeitet, agiert die Trusted Shops SE als Auftragsverarbeiter. Es gelten die nachfolgenden Regelungen zur Auftragsverarbeitung. Standardvertragsklauseln Abschnitt 1 Klausel 1 – Zweck und Anwendungsbereich a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden. b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten. c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II. d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln. e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt. f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden. Klausel 2 – Unabänderbarkeit der Klauseln a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen. b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden. Klausel 3 – Auslegung a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung. b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen. c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet. Klausel 4 – Vorrang Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang. Klausel 5 – Kopplungsklausel a) Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet. b) Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I. c) Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten. Abschnitt 2 – Pflichten der Parteien Klausel 6 – Beschreibung der Verarbeitung Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt. Klausel 7 – Pflichten der Parteien 7.1 Weisungen a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren. b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen. 7.2 Zweckbindung Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält. 7.3 Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet. 7.4 Sicherheit der Verarbeitung a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung. b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 7.5 Sensible Daten Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an. 7.6 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung. 7.7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern a) Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 1 Monat im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann. b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt. c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen. d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben. 7.8 Internationale Datenübermittlungen a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen. b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind. Klausel 8 – Unterstützung des Verantwortlichen a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt. b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen. c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten: 1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat; 2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft; 3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind; 4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679. d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest. Klausel 9 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt. 9.1 Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt: a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen); b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen: 1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; 2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; 3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt; c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. 9.2 Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten: a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze); b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können; c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt. Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen. Klausel 10 – Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten. b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn 1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde; 2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt; 3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt. c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen. d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln. Anhang I – Liste der Parteien A. Verantwortliche(r) Verantwortlicher ist der Nutzer des Services gem. der Nutzungsbedingungen. B. Auftragsverarbeiter Name: Trusted Shops SE Anschrift: Subbelrather Str. 15C, 50823 Köln E-Mail: privacy@trustedshops.com Anhang II – Beschreibung der Verarbeitung A. Kategorien betroffener Personen Auf Webseite veröffentlichte Personen (Geschäftsführer, DSB, redaktionell Verantwortliche); Beschäftigte des Verantwortlichen. B. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden Name; Adresse; E-Mail-Adresse; Telefonnummer. C. Art der Verarbeitung Wenn eine Website-URL für das AI Trust Audit angegeben wird, ruft der Auftragsverarbeiter die öffentlich zugänglichen Seiten der geprüften Domain automatisiert ab und analysiert deren Inhalte. Dabei können auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, die der Websitebetreiber dort selbst veröffentlicht hat. D. Zwecke der Verarbeitung Erstellung und Anzeige des Prüfergebnisses, Durchführung der beauftragten Webseitenprüfung. E. Dauer der Verarbeitung Entspricht der Nutzungsdauer des Dienstes. Anhang III – Technische und organisatorische Maßnahmen Es gelten die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Trusted Shops SE. Trusted Shops veröffentlicht stets die aktuellen TOM unter https://help.etrusted.com/hc/de/articles/360021040178. Anhang IV – Unter-Auftragsverarbeiter Lovable Labs Incorporate — SaaS-Anbieter als technische Plattform zur Durchführung des Scans — Verarbeitungsdauer: Entspricht Nutzungsdauer des Services.